Themen › Reformbereich 01
Verwaltung &
Verfassung
Einfacher, schneller, digitaler – gemeinsam für einen modernen Staat
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Einleitung
Mit der Reformpartnerschaft haben Bund, Länder, Städte und Gemeinden einen gemeinsamen Reformprozess vereinbart, um staatliche Strukturen effizienter, moderner und bürgernäher zu gestalten. Im Bereich Verfassung und Verwaltung wurde dazu über den Zeitraum eines Jahres eine Vielzahl von Vorhaben erarbeitet, die schrittweise umgesetzt werden.
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erleben den Staat als Ganzes. Für sie ist weniger entscheidend, welche staatliche Ebene zuständig ist, sondern ob ein Verfahren verständlich, rasch und einfach funktioniert. Die Maßnahmen setzen daher an unterschiedlichen Stellen des Verwaltungssystems an, verfolgen aber ein gemeinsames Ziel: Österreich soll einfacher werden. Verfahren sollen digitaler, schneller, verständlicher und ressourcenschonender funktionieren, und die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen soll effizienter erfolgen.
Bilanz
Die Arbeit der Gruppe Verfassung und Verwaltung zeigt, dass Reformen im Rechtsstaat dann gelingen, wenn Bund, Länder, Städte und Gemeinden partnerschaftlich und praxisnah zusammenarbeiten. Innerhalb eines Jahres ist ein umfassendes, breit abgestütztes Reformprogramm entstanden, das von einzelnen Verfahrensvereinfachungen bis zu strukturellen Weichenstellungen reicht.
Erste Maßnahmen sind bereits wirksam – der Verfahrensturbo für Großverfahren ist seit Jahresbeginn 2026 in Kraft, zentrale Novellen wurden im Ministerrat beschlossen. Der Schwerpunkt der kommenden Monate liegt auf der weiteren rechtlichen Umsetzung. Ziel bleibt eine moderne, schlanke und leistungsfähige Verwaltung, deren Nutzen die Menschen, die Unternehmen und die Verwaltung selbst im Alltag spüren.
Nutzen der Reformen
Die Vorhaben entfalten ihre Wirkung für alle Beteiligten – für die Menschen, für die Wirtschaft und für die Verwaltung selbst:
- Für Bürgerinnen und Bürger: weniger Amtswege, eine bessere digitale Begleitung und raschere Erledigungen
- Für Unternehmen: weniger Bürokratie, mehr Planbarkeit und schnellere Verfahren – und damit bessere Rahmenbedingungen für Investitionen und den Wirtschaftsstandort
- Für die Verwaltung: weniger Routinearbeit und eine effizientere Nutzung knapper Ressourcen
1. Verfassungsreform: Kompetenzbereinigung und effizientere Verfahren
Ausgangslage: Vorgesehen ist eine Verfassungsreform zur Kompetenzentflechtung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden mit ausgewählten Bereinigungen sowie Regelungen für effizientere Verfahren. Sämtliche Inhalte sind als Gesamtpaket zu verstehen.
Maßnahmen
- Jugendschutz zum Bund: einheitliche Regeln für Jugendliche, Eltern, Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Unternehmen; nicht erfasst ist die Jugendförderung. Die Gesetzgebungskompetenz soll zum Bund wandern, während die Vollziehung Zuständigkeit der Länder bleibt.
- Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs: Verfahren innerhalb der Gemeindeebene werden gestrafft und durch die Streichung einer Instanz rascher einer rechtskräftigen Entscheidung zugeführt; Anpassungen in Materien- wie auch Verfahrensgesetzen (z. B. BAO hinsichtlich Beschwerdevorentscheidung)
- Glücksspiel / Wettwesen zum Bund: Es wird daher vereinbart, das Wettwesen gemeinsam mit dem sogenannten kleinen Glücksspiel in enger Abstimmung mit den Ländern in Art. 10 B-VG zu überführen und damit Gesetzgebung und Vollziehung in die ausschließliche Bundeskompetenz zu übertragen. Die Vollziehung wird einer unabhängigen Glücksspielbehörde (Bundesbehörde) übertragen. Länder behalten im kleinen Glücksspiel das Zulassungswahlrecht; bei Zulassung gelten Bundesregeln. Das Abgabenrecht der Länder bleibt unberührt.
- Bauprodukte: einheitliche Vorgaben und weniger unterschiedliche Vollzugsstandards
- Stärkung der Stellung der Landeshauptleute als Krisenmanager im Katastrophenschutz
- Volkswohnungswesen: einzelne Aspekte des Volkswohnungswesens als Kompetenz der Länder; rechtliche Absicherung für Länderkompetenzen
- Art. 15a B-VG zur Verhinderung von Spekulation im geförderten Wohnbau auf 25 Jahre
- Datenschutz: Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur unbürokratischeren Datennutzung durch Bund, Länder und Gemeinden
- Straßen- und Schifffahrtspolizei: Auflösung paktierter Kompetenzen und Ersatz durch ein Bundesgesetz für die Zuständigkeitsbegründung der Landespolizeidirektion; das Zustimmungsrecht der Länder bleibt gewahrt.
- Kooperationsverbände: Gemeindeverbände sollen künftig gemeinsam mit Gemeinden Kooperationsverbände gründen können (B-VG-Bestimmung).
- Transparenzdatenbank: verpflichtende Eintragung und Abfrage für alle Förderstellen, um unerwünschte Doppelförderungen zu vermeiden. Dabei sind die Eintragungen in das eAid-Register hinsichtlich Schnittstellen und Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen.
- Effiziente Umsetzung von EU-Richtlinien: Einführung einer Koordinierungsverpflichtung des Bundes unter Beteiligung der Länder in strittigen Fällen
Umsetzung: legistische Umsetzung im Jahr 2026
2. Verwaltungsstrafregister
Ausgangslage: Derzeit besteht kein zentrales, bundesweit abfragbares Register rechtskräftiger Verwaltungsstrafen für Vollzugszwecke wie Strafbemessung und Zuverlässigkeitsprüfung.
Maßnahmen
- Einrichtung eines zentralen, bundesweit abfragbaren Verwaltungsstrafregisters
- Unterstützung der Behörden bei der Strafbemessung in Wiederholungsfällen und bei Zuverlässigkeitsprüfungen
- Erfassung rechtskräftiger Verwaltungsstrafen; Zugriff ausschließlich für berechtigte Behörden zu klar definierten Zwecken
- Zweckbindung, klare Speicher- und Löschfristen sowie Datenschutz als zentrale Schutzmechanismen
Umsetzung: Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen im Jahr 2026
3. Entbürokratisierung durch Abbau von Digitalisierungshemmnissen
Ausgangslage: Zwischen den Vollzugsebenen bestehen zahlreiche administrative Abläufe mit Formalanforderungen, die Aufwand erzeugen und digitale Prozesse erschweren.
Maßnahmen
- Abbau administrativer Überregulierung an den Schnittstellen von Bund, Ländern und Gemeinden
- Digitale Alternativen dort, wo zwingende Papier-, Aushang- oder Barzahlungserfordernisse keinen sachlichen Mehrwert mehr bringen
- Weniger Amtswege, weniger Papier-, Druck- und Versandaufwand sowie weniger Mehrfachnachweise
- Schnellere Verfahren und weniger Routinearbeit für die Behörden
Umsetzung: Grundsätze im Ministerrat am 17. Juni 2026 beschlossen; legistische Abarbeitung der Vorschläge im Jahr 2026
4. Registernutzung und Once-Only-Prinzip (Project X)
Ausgangslage: Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, können bislang nicht durchgehend von anderen zuständigen Stellen genutzt werden. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen Informationen daher mehrfach vorlegen.
Maßnahmen
- Once-Only-Prinzip: Daten und Nachweise müssen nicht erneut vorgelegt werden, wenn sie der Verwaltung bereits vorliegen.
- dadeX (Digital Austria Data Exchange) wird als zentrale Datenschnittstelle für die gemeinsame Daten- und Registernutzung von Bund, Ländern und Gemeinden ausgebaut.
- Wissenschaft und Forschung: Anbindung des AMDC an dadeX zur sicheren Bereitstellung von Register- und Verwaltungsdaten für berechtigte Stellen
- Datenschutz, Zweckbindung, Verantwortlichkeiten und Finanzierung werden ausdrücklich geregelt; bestehende fachgesetzliche Zuständigkeiten bleiben gewahrt.
Umsetzung: Begutachtung der Bestimmungen in Verfassungsrang vor dem Sommer 2026; legistische Umsetzung im Herbst 2026, schrittweise Befüllung ab 2027
5. GovTech Austria und IT-Konsolidierung
Ausgangslage: Die Verwaltungsdigitalisierung erfolgt vielfach getrennt nach Gebietskörperschaften. Dadurch entstehen Doppelgleisigkeiten und Insellösungen, obwohl Bund, Länder, Städte und Gemeinden vor ähnlichen Herausforderungen stehen.
Maßnahmen
- Schaffung einer gemeinsamen Plattform für staatliche IT-Ressourcen (GovTech Austria) als Unterstützungs-, Koordinations- und Kooperationsstelle
- Schnellere Entwicklung und breitere Nutzung gemeinsamer digitaler Lösungen
- Schwerpunkte: gemeinsame Pilotprojekte, Open Source, Künstliche Intelligenz, Shared Services, Public AI, gemeinsame Beschaffung sowie Wissenstransfer
- Schlanke Struktur nach dem Grundsatz, klein zu beginnen und Vertrauen aufzubauen
Umsetzung: Erarbeitung eines Grobkonzepts; weitere Präzisierung in Abstimmung mit dem Bund auf Grundlage des Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz vom Juni 2026
6. Interkommunale Kooperation
Ausgangslage: Gemeinden stehen vielfach vor ähnlichen fachlichen, organisatorischen und personellen Herausforderungen. Die freiwillige Zusammenarbeit wird derzeit durch unterschiedliche Rechtsgrundlagen erschwert.
Maßnahmen
Ziel ist es, die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Gemeinden zu erleichtern. Möglich sind etwa Kooperations- und Mehrzweckverbände oder die gemeinsame Übertragung einzelner Aufgaben in Bereichen wie Bauverwaltung, Abfallwirtschaft, Personenstand, IT oder Beschaffung.
Umsetzung: Berücksichtigung der Empfehlungen der Expertengruppe in der weiteren Umsetzung; Detailgespräche auf Länderebene auf Grundlage der neuen verfassungsrechtlichen Bestimmungen.
7. Gemeindederegulierung für Volksbegehren
Ausgangslage: Mit fortschreitender Digitalisierung soll auch die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung angepasst werden. Volksbegehren sollen einfacher, niederschwelliger und barrierefrei eingebracht werden können; zugleich wird die Administration für die Gemeinden vereinfacht.
Maßnahmen
- Unterstützung eines Volksbegehrens ab Registrierung für volle zwei Jahre möglich
- Digitale Einbringung macht das Verfahren einfacher und zugänglicher
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Datenschutz bei der demokratischen Teilhabe
- Vereinfachung des bisher mehrstufigen Prozesses von Einleitung und Eintragung
- Die Kostenrefundierung wird an die digitale Einbringungsmöglichkeit, unter dem Motto „Volksbegehren dürfen kein Geschäftsmodell werden“, angepasst.
Umsetzung: Fortführung der Arbeiten; Erarbeitung eines Gesetzespakets gemeinsam mit dem Innenressort im Herbst 2026
8. Gebietskörperschaftsübergreifender Einsatz von Amtssachverständigen
Ausgangslage: Verfahren verzögern sich häufig, wenn der zuständigen Behörde keine Amtssachverständigen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Maßnahmen
- Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage, damit Amtssachverständige über Verwaltungsgrenzen hinweg zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eingesetzt werden können
- Reduktion von Engpässen bei Sachverständigen und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren
- Bereitgestellte Sachverständige gelten im jeweiligen Verfahren als Sachverständige der ersuchenden Behörde
Umsetzung: Regierungsvorlage unter Berücksichtigung der Begutachtungsergebnisse im Sommer 2026; weitere Umsetzung im Herbst 2026
9. Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Ausgangslage: Zehn Jahre nach Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zeigt die Praxis Beschleunigungs- und Strukturierungspotenziale – sowohl im Verhältnis zwischen Behörde und Gericht als auch innerhalb des gerichtlichen Verfahrens.
Maßnahmen
- Elektronische Übermittlung von Gutachten und Dolmetschleistungen
- Einheitliche Standards für die Aktenvorlage an die Verwaltungsgerichte
- Klare Regelungen für Ermittlungsaufträge der Gerichte an die Behörden
- Erleichterte Verfahrensbeendigung bei unentschuldigtem Fernbleiben einer Partei
- Konzentration des Prüfungsumfangs auf das Beschwerdevorbringen zur Vermeidung von Verzögerungen
Umsetzung: Begutachtungsstart im Juni 2026; parlamentarischer Prozess im Herbst 2026. Fortführung mit einer Expertinnen- und Expertengruppe zur Verbesserung der digitalen Anbindung der Verwaltungsgerichte
10. AVG-Novelle „Digitale Verwaltung“
Ausgangslage: Die bestehenden Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes bilden digitale Abläufe nur teilweise ab. Der Einsatz elektronischer Kommunikation und automatisierter Entscheidungsprozesse erfordert eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
Maßnahmen
- Rechtssicherer Einsatz digitaler Technologien im Verwaltungsverfahren
- Digitale Assistenzsysteme (Chatbot-Anbringen) und digitale Anleitung der Verfahrensbeteiligten
- No-Stop-Verfahren und vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen in geeigneten Fällen
- Moderne Zahlungsformen wie Online-Banking oder QR-Code bei Anonym- und Organstrafverfügungen
Umsetzung: Als Regierungsvorlage im Ministerrat am 17. Juni 2026 beschlossen; weitere Umsetzung im Sommer und Herbst 2026
11. UVP-Verfahrenskonzentration
Ausgangslage: Bei umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken bestehen derzeit zwei getrennte Genehmigungsverfahren bei Bund und Land. Das führt zu parallelen Zuständigkeiten und erhöhtem Koordinierungsaufwand.
Maßnahmen
- Konzentration der Zuständigkeit für diese UVP-Genehmigungsverfahren bei einer Bundesbehörde
- Einheitlicheres Verfahren mit klarerer Zuständigkeit für große Infrastrukturvorhaben
Umsetzung: Zusammenführung der verfassungsrechtlichen Grundlage mit der geplanten UVP-Novelle; Umsetzung im Herbst 2026
Foto: BKA
12. AVG-Großverfahren / Verfahrensturbo
Maßnahmen
Zur schnelleren Erledigung komplexer Genehmigungsverfahren wird die digitale Ediktsveröffentlichung in Großverfahren erleichtert: Sie ist bereits ab 50 Beteiligten möglich, statt wie bisher erst ab 100. Dadurch werden Einzelzustellungen reduziert, Verfahren besser steuerbar und Behörden entlastet.
Umsetzung: Bereits seit 1. Jänner 2026 in Kraft
13. Rechtsbereinigung
Ausgangslage: Im Bundesrecht bestehen veraltete und nicht mehr angewendete Vorschriften, die die Rechtsordnung unübersichtlich machen.
Maßnahmen
- Aufhebung obsoleter Rechtsvorschriften, um das Bundesrecht übersichtlicher und verständlicher zu machen
- Bereinigung von Vorschriften mit Bezug zur NS-Zeit
- Mehr Rechtssicherheit und eine moderne, klar strukturierte Rechtsordnung
Umsetzung: Erstellung eines Umsetzungsplans im Sommer 2026