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Einleitung
Das österreichische Bildungssystem ist aktuell durch eine hohe Zersplitterung von Zuständigkeiten, unklare Verantwortlichkeiten und ineffiziente Entscheidungswege geprägt. Das erschwert insbesondere eine wirksame Steuerung im Bereich der Personalressourcen.
Im Rahmen der Reformpartnerschaft verfolgte die Reformgruppe Bildung daher das Ziel, ein klar strukturiertes, nachvollziehbares und wirkungsvolles Bildungssystem zu schaffen, welches Autonomie fördert und auf folgenden Kernthemen beruht:
- Entflechtung von Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten durch einen bundesweit einheitlichen Rahmen
- Mehr Effizienz und Effektivität in der Bildungsverwaltung
- Transparente und faire Finanzierung aus einer Hand
Übergeordnetes Ziel ist die beste Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Klare Zuständigkeiten, eine einheitliche Steuerung des Bildungssystems sowie eine möglichst gemeinsame Verantwortung für Aufgaben, Finanzierung und Ergebnisse schaffen die Grundlage für einen effizienten Mitteleinsatz und mehr Schulautonomie. Dazu werden die Elementarbildung stärker in das Bildungssystem eingebunden, die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden klar geregelt und die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt. Damit wird die Elementarpädagogik als erste Bildungsinstitution jedes Kindes in Österreich nachhaltig verankert.
Verbindliche Mindestqualitätsstandards in der Elementarpädagogik
Die Zuständigkeit für das Kindergartenwesen liegt bisher alleine bei den Ländern. Im Wege von mehreren 15a-Vereinbarungen wurden gemeinsam Wege zur Weiterentwicklung der Elementarbildung – etwa beim Ausbau von Plätzen oder bei der Sprachförderung – erarbeitet. In weiten Bereichen liegt allerdings noch keine gemeinsame Klammer über zentrale Mindestqualitätsstandards vor. Diese ist aber notwendig, damit Gruppengrößen und andere Standards ein bundesweit einheitliches Mindestniveau aufweisen und einheitliche Ausbildungsstandards dafür sorgen, dass Assistenzpersonal auch zwischen den Bundesländern wechseln kann. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Qualitätssteigerung in der Elementarpädagogik werden bundesweit nun erstmals verbindliche Qualitätsstandards sowie deren rechtliche Verankerung festgelegt.
Personal aus einer Hand an Schulen
Im Schulbereich führen bisher geteilte Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu parallelen Strukturen und erschweren eine wirksame und effiziente Steuerung. Selbst innerhalb einer Schulart gelten unterschiedliche Verantwortungs- und Finanzierungsregelungen. So können an einer Allgemeinen Pflichtschule für das Personal einer einzigen Klasse bis zu vier verschiedene Dienstgeber zuständig sein (Bund, Land, Gemeinde und private Organisationen). Schulleitungen tragen zwar die Verantwortung für Unterrichts- und Schulqualität, haben aber nur begrenzten Einfluss auf zentrale Ressourcen, insbesondere beim Unterstützungspersonal. Für Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass Unterstützungsangebote nicht überall in gleicher Qualität und gleichem Umfang verfügbar sind. Die Schulqualität hängt daher oft vom Standort und den verfügbaren Ressourcen ab. Erforderlich sind klare Zuständigkeiten sowie eine einheitliche und wirksame Steuerung von Personal- und Unterstützungsressourcen.
Überblick über die konkreten Maßnahmen, auf die sich die Reformpartnerschaft geeinigt hat
- Bundesqualitätsrahmengesetz zur gesetzlichen Verankerung der Qualität in der Elementarpädagogik mit Festlegung der Kompetenz des Bundes im Verfassungsrang
- Bundesweit verbindliche Mindestqualitätsstandards, unter anderem zu Gruppengrößen, Personalschlüssel, Ausbildung des Personals oder Sprachförderung
- Mehr Autonomie für Schulleitungen durch flexible Auswahl von pädagogischen Personalkategorien
- Personal aus einer Hand an den Schulen unter Steuerung der Bildungsdirektionen, die weiterentwickelt und optimiert werden sollen
- Attraktivierung von Schulclustern für eine flexible, standortübergreifende Organisation und höhere Unterrichtsqualität
- Modernisierung und Vereinheitlichung der digitalen Schulverwaltung
Beste Bildung beginnt bei den Kleinsten
Ziel ist die beste Bildung für alle Kinder und Jugendlichen, beginnend im Kindergarten. Als erste Bildungseinrichtung wird der Kindergarten durch bundesweit einheitliche Mindestqualitätsstandards und das zweite verpflichtende Kindergartenjahr gestärkt. So sichern wir hohe, vergleichbare und verlässliche Qualität der Elementarbildung für alle Kinder in Österreich.
Umgesetzt werden diese Maßnahmen durch ein Bundesqualitätsrahmengesetz mit Festlegung der Kompetenz des Bundes im Verfassungsrang. In diesem Gesetz wird konkretisiert, wie die jeweiligen Mindeststandards ausgestaltet sind. Unter anderem wird es um folgende Mindeststandards gehen:
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Übergang vom Kindergarten in die Schule, bei dem gewährleistet sein soll, dass er pädagogisch gut begleitet wird.
Weiters wird die frühe Sprachförderung ausgebaut. Ein Anreizsystem soll Kinder mit Sprachförderbedarf dazu motivieren, im letzten Kindergartenjahr den Kindergarten über die verpflichtenden 20 Stunden hinaus zu besuchen. Ziel ist eine Anwesenheit von mindestens 30 Stunden pro Woche.
Verpflichtende Entwicklungsgespräche mit Erziehungsberechtigten stärken die Zusammenarbeit mit den Eltern und ermöglichen eine gemeinsame Begleitung der Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder.
Für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren beträgt die maximale Gruppengröße 15 Kinder. Der Personalschlüssel wird schrittweise von 1:7,5 auf 1:6 nach fünf Jahren und auf 1:5 nach zehn Jahren verbessert.
Für Kinder von 3 bis 6 Jahren wird die Gruppengröße schrittweise von derzeit 25 auf 22 Kinder reduziert, wobei alle drei Jahre eine Verringerung um ein Kind vorgesehen ist. Der Personal-Kind-Schlüssel beträgt 1:11.
Auch für Fachaufsicht und Fachberatung werden bundesweit einheitliche Qualitätsstandards eingeführt. Ergänzend wird ein österreichweit einheitliches Instrument für Qualitätsmanagement und Qualitätsmonitoring eingeführt.
Der Bildungs-Rahmenplan ist eine Maßnahme der Sicherung der pädagogischen Qualität in Österreich und definiert in komprimierter Form die Grundlagen elementarer Bildungsprozesse. Er gibt in allen Einrichtungen in den Bundesländern eine klare Anleitung, wie die Kinder durch die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen bestmöglich gefördert werden sollen.
Neben den Pädagoginnen und Pädagogen werden für die Berufsgruppen Assistenzkraft und Leitung bundesweit einheitliche Tätigkeits- und Anforderungsprofile sowie Mindeststandards geschaffen, die zur Berufsausübung in allen Bundesländern berechtigen.
Für Assistenzkräfte werden einheitliche Mindeststandards zur Berufsberechtigung eingeführt. Sie orientiert sich an einem bundesweit definierten Aufgabenprofil und umfasst pädagogische Unterstützung sowie die direkte Arbeit mit Kindern. Damit soll die Qualität weiter steigen und mehr Mobilität zwischen den Bundesländern ermöglicht werden.
Erfolge in der Elementarpädagogik auf einen Blick
- Ein Bundesqualitätsrahmengesetz definiert österreichweit einheitliche Qualitätsstandards für die Elementarpädagogik.
- Kinder erhalten unabhängig vom Standort verlässlich hohe und vergleichbare Bildungsqualität.
- Übergänge in die Schule werden besser begleitet. Kinder werden so durchgängig gefördert.
- Sprachförderung erfolgt gezielter.
- Die Elternkooperation wird durch verpflichtende Elterngespräche gestärkt und so die Entwicklung der Kinder regelmäßiger gemeinsam besprochen.
- Assistenzkräfte und Leitungen in elementarpädagogischen Einrichtungen erhalten österreichweit einheitliche Aufgaben- und Tätigkeitsprofile. Ausbildungsinhalte, Ausbildungsumfang und Anstellungserfordernisse werden festgelegt.
- Die Finanzierung der Elementarpädagogik wird vereinheitlicht und langfristig abgesichert. Damit entsteht Planungssicherheit.
Personal aus einer Hand und mehr Autonomie in der Personalsteuerung für Schulen
An Schulen steht das Prinzip „Personal aus einer Hand“ im Mittelpunkt. Anstelle der bisherigen Beschäftigung bei bis zu vier unterschiedlichen Dienstgebern werden einheitliche Personalkategorien geschaffen.
- Leitungsteam: Schulleitung, mittleres Management und administrative Assistenz
- Unterricht und Pädagogik: Lehrkräfte sowie Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen
- Unterstützende Professionen: Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und Schulassistenzen (unter Finanzierungsvorbehalt)
- „Flex“: schulautonom abrufbare zusätzliche Expertise in einem klar definierten und begrenzten Bereich
Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen werden künftig unter der Personalkategorie Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen zusammengefasst.
Schulleitungen erhalten mehr Autonomie und können flexibel auf diese Ressourcen zugreifen. Durch die effizientere Steuerung werden die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler verbessert und ganztägige Angebote gestärkt – dies verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Steuerung des gesamten Schulpersonals an allgemeinen Pflichtschulen erfolgt künftig aus einer Hand durch die Bündelung an der Bildungsdirektion als Mischbehörde, die im Landes- und Bundesstrang weiterentwickelt und optimiert werden soll, um deren Effektivität und Effizienz, Steuerbarkeit und Verantwortungsklarheit zu stärken.
Foto: BKA/Florian Schrötter
Erfolge im Schulbereich auf einen Blick
- Lehrkräfte, Schulpsychologinnen und -psychologen, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Freizeitpädagoginnen und -pädagogen und Schulassistenzen (unter Finanzierungsvorbehalt) werden aus einer Hand über die Bildungsdirektionen gesteuert.
- Damit wird verhindert, dass es in einer Klasse bis zu vier verschiedene Dienstgeber (Bund, Länder, Gemeinden, private Organisationen) gibt. Schulleitungen erhalten mehr Autonomie und können sich so auf ihre Kerntätigkeiten – Schul- und Unterrichtsentwicklung – konzentrieren.
- Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen sind fester Bestandteil des Kollegiums und erhalten klare Standards zu Ausbildungen und Anstellungsverhältnissen.
- Die Schulleitungen können autonom entscheiden, wie das pädagogische, administrative und psychosoziale Personal an ihren Schulen eingesetzt wird. Außerdem haben sie die Möglichkeit, weitere professionelle Expertise flexibel in Anspruch zu nehmen.
- Der Personaleinsatz wird direkt von der Schulleitung geplant, wodurch Schülerinnen und Schüler schneller genau die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.
- Die Schulleitung kann den Personaleinsatz selbstständig steuern und gewinnt damit mehr Autonomie und Gestaltungsspielraum für Unterrichts- und Schulentwicklung.
- Durch die Integration der Freizeitpädagoginnen und -pädagogen (jetzt Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen) wird der Ausbau ganztägiger Schulformen erleichtert und unterstützt.
- Die Weiterentwicklung und Optimierung der Bildungsdirektionen erfolgen im Rahmen einer Arbeitsgruppe.
- Die Verbindung von gebündeltem Personal an den Bildungsdirektionen und einer einheitlichen digitalen Datenbasis ermöglicht Bund und Ländern eine klare, effizient gesteuerte und österreichweit abgestimmte Bildungsverwaltung.
- Verantwortlichkeiten sind nachvollziehbar und Ressourcen können wirksam dorthin gelenkt werden, wo Schulen sie am dringendsten brauchen.
- Weiterentwicklung als Mischbehörde in Bundes- und Landeszuständigkeit
Attraktivierung von Schulclustern für eine flexible, standortübergreifende Organisation und höhere Unterrichtsqualität
Der organisatorische Zusammenschluss von Schulstandorten zu Schulclustern ist ein zentrales Element der Schulautonomie. Er schafft mehr Freiräume für Schulen, ermöglicht flexibleres Handeln und soll die Unterrichtsqualität insgesamt verbessern.
Ziel ist es, die Bildung von Schulclustern attraktiver und effizienter zu gestalten und damit eine stärkere, flexible und standortübergreifende Organisation zu ermöglichen.
Erfolge bei den Schulclustern auf einen Blick
- Bundesweite Maßnahmen zur Attraktivierung und Optimierung der Schulclusterbildung ermöglichen eine flexible und standortübergreifende Organisation.
- So werden mehr pädagogische und organisatorische Freiräume an den Standorten geschaffen.
- Lehrkräfte können standortübergreifend eingesetzt werden.
- Das Schulmanagement wird professionalisiert.
Modernisierung und Vereinheitlichung der digitalen Schulverwaltung
Derzeit gibt es vier unterschiedliche Schulverwaltungssysteme zur Verwaltung von Schul-, Lehrpersonen- sowie Schülerinnen- und Schülerdaten. Zusätzlich bestehen Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der einzelnen Systeme. Ziel ist es, diese Systeme zu vereinheitlichen und Synergien besser zu nutzen.
Erfolge in der Schulverwaltung auf einen Blick
- Die Vereinheitlichung der digitalen Schulverwaltungssysteme verbessert die Datenqualität, reduziert Kosten und bringt Entlastungen bei der Administration und Verwaltung schulbezogener Daten.
- Eine einheitliche Datenstruktur über die gesamte Bildungslaufbahn, beginnend in der Elementarpädagogik, und automatisierte Prozesse reduzieren den Verwaltungsaufwand und Doppelarbeit.