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Einleitung
Österreichs Energiesystem steht vor einem grundlegenden Umbau. Der Ausbau erneuerbarer Energie, die zunehmende Elektrifizierung von Wirtschaft, Mobilität und Wärme sowie neue Anforderungen durch Speicherausbau, Eigenverbrauchsoptimierung und dezentrale Erzeugung verändern die Stromnetze tiefgreifend. Klar ist: Ohne leistungsfähige Übertragungs- und Verteilnetze wird die Energiewende nicht gelingen. Strom muss dort ankommen, wo er gebraucht wird: bei den Menschen, bei den Betrieben und in der Industrie.
Ziel ist eine sichere, leistbare und zukunftsfähige Energieversorgung. Sie ist Grundlage für Lebensqualität, wirtschaftliches Wachstum, Investitionen und Arbeitsplätze. Gleichzeitig entscheidet sie darüber, ob der Umbau des Energiesystems von Menschen und Betrieben mitgetragen wird. Die Energiewende braucht daher nicht nur Akzeptanz für neue Anlagen und Infrastruktur, sondern auch das Vertrauen, dass Versorgungssicherheit und Leistbarkeit gemeinsam gewährleistet werden.
Der notwendige Ausbau der heimischen Netze macht sich bereits heute deutlich in der Stromrechnung bemerkbar. Inzwischen entfällt mehr als ein Drittel der Stromkosten auf Netzgebühren. Gleichzeitig bestehen in Österreich derzeit rund 120 Stromnetzgesellschaften. Diese historisch gewachsene, kleinteilige Struktur birgt insbesondere bei Standardisierung, Abstimmung, Planung und gemeinsamer Nutzung von Ressourcen erhebliche Effizienzpotenziale, die bislang nicht ausreichend gehoben wurden und dadurch zu höheren Kosten für Endkundinnen und Endkunden beitragen können.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie bestehende Effizienzpotenziale im Netz- und Infrastrukturbereich besser genutzt und Planungs- sowie Steuerungsprozesse moderner, einheitlicher und effizienter gestaltet werden können. Der notwendige Netzausbau wird in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen erfordern. Diese Investitionen sind unbestritten notwendig. Sie müssen jedoch so effizient, transparent und kostendämpfend wie möglich erfolgen. Denn steigende Netzkosten betreffen den Alltag der Menschen ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit von Gewerbe, Industrie und Standort.
Die zentrale Aufgabe lautet daher, Österreichs Netze modern, leistungsfähig und digital weiterzuentwickeln und diesen Ausbau besser zu organisieren. Es geht darum, den Ausbau zu beschleunigen, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, mit Standards Prozesse einfacher zu gestalten, Planung zu verbessern, Transparenz zu erhöhen und digitale Möglichkeiten konsequenter zu nutzen. Jede Maßnahme muss daran gemessen werden, ob sie dazu beiträgt, Kosten für Menschen und Betriebe nachhaltig zu dämpfen und gleichzeitig Versorgungssicherheit und Netzqualität zu stärken. Bis 2040 bestehen dadurch Potentiale zur Netzkostendämpfung von rund 4,1 Milliarden Euro, die jenen zugutekommen sollen, die Netzentgelte bezahlen.
Zugleich braucht die Energiewende moderne Entscheidungsstrukturen. Erneuerbare Erzeugung, Netzausbau, Speicher, Flexibilität und Digitalisierung müssen besser zusammenspielen, daher wird auch der europäische Rechtsrahmen regelmäßig angepasst, den die Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten und eine zeitgemäße Kompetenzverteilung, damit notwendige Reformen schneller, einheitlicher und wirksamer umgesetzt werden können.
Vier Hebel der Reform
- Wir machen Tempo: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) und dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden Verfahren beschleunigt, Zuständigkeiten gebündelt und der Strommarkt modernisiert.
- Wir dämpfen den Kostendruck: Durch mehr Transparenz, Digitalisierung, Standardisierung, bessere Planung und freiwillige Konsolidierung können Milliardenpotenziale zur Dämpfung der Netzkosten gehoben werden.
- Wir ordnen Zuständigkeiten neu: Klare Kompetenzen sorgen dafür, dass Reformen künftig schneller umgesetzt werden können.
- Wir sichern den Standort: Ziel ist ein Energiesystem, das auch künftig sicher, leistbar und wettbewerbsfähig bleibt.
Maßnahmen
Im Reformfeld Energie verfolgen die Reformpartner ein gemeinsames Ziel: Österreichs Energieversorgung soll sicher, leistbar, erneuerbar und wettbewerbsfähig bleiben. Dafür braucht es einerseits schnellere Verfahren und moderne gesetzliche Grundlagen. Andererseits müssen die Kosten des notwendigen Netzausbaus so effizient, transparent und kostendämpfend wie möglich gestaltet werden.
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz und dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz wurden dafür bereits zentrale Grundlagen geschaffen. Das EABG verankert für zentrale Energieprojekte das überragende öffentliche Interesse und schafft mit dem Prinzip „ein Projekt, eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid“ die Basis für raschere Genehmigungen. Damit werden Projekte in den Bereichen erneuerbare Erzeugung, Leitungsbau und Speicherinfrastruktur schneller umsetzbar.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz stärkt zugleich Transparenz und Fairness im Strommarkt. Mit der gesetzlichen Verankerung der gesellschaftlichen Verantwortung der Energieversorger und der „Preis-runter-Garantie“ wurde ein klares Signal gesetzt, dass sinkende Großhandelspreise auch bei den Endkundinnen und Endkunden ankommen sollen. Mit neuen Regeln für Energy Sharing können Menschen und Betriebe leichter ihren selbsterzeugten Strom teilen und Kosten sparen.
Darauf aufbauend liegt der Schwerpunkt der weiteren Arbeit auf der Dämpfung der Netzkosten, der besseren Nutzung von Effizienzpotenzialen und einer zeitgemäßen Kompetenzordnung im Energiebereich. Denn der notwendige Ausbau der Netze bleibt eine zentrale Voraussetzung für die Versorgungssicherheit und die Energiewende. Er muss aber so organisiert werden, dass jeder investierte Euro möglichst viel Nutzen für Menschen, Betriebe und Standort bringt.
1. Netzkosten dämpfen durch Transparenz und Standardisierung
Ein wesentlicher Hebel liegt in besseren und vergleichbaren Daten. Derzeit sind Kostenstrukturen, Effizienzkennzahlen und Planungsgrundlagen der Netzbetreiber nur eingeschränkt vergleichbar. Künftig sollen einheitliche Standards dafür sorgen, dass Kostenentwicklung, Investitionen und Effizienzpotenziale nachvollziehbarer werden. Dabei gilt: Verglichen wird nur, was vergleichbar ist.
Dazu zählen insbesondere:
- Erweitertes standardisiertes Reporting der Netzbetreiber
- Gezieltes Schwerpunkt-Benchmarking zwischen Netzbetreibern mit stufenweisem Roll-out
- Einheitliche Kostenbasis für Investitions- und Betriebskosten entlang zentraler Hauptprozesse
- Verpflichtende Standards für Qualitätssicherung und Kostenrechnung
- Transparenz-Dashboard mit zentralen Netzbetreiber-Kennzahlen
Kostendämpfung bis 2040
Transparenz ersetzt keinen notwendigen Netzausbau. Sie dämpft den Kostenanstieg, weil Kosten besser vergleichbar werden, gute Abläufe schneller übernommen werden und auffällige Ausgaben früher geprüft werden:
Welche Maßnahmen wirken konkret?
Die nachfolgenden Werte sind indikative Beiträge zur Kostendämpfung bis 2040. Die Maßnahmen schaffen zuerst gemeinsame Daten und Regeln. Danach ermöglichen sie faire Vergleiche, belastbare Qualitätssicherung und gezielte Verbesserungen.
| Maßnahme | Wie dämpft sie Kosten und was verbessert sich künftig? | Beitrag bis 2040 (Mrd. EUR) | Wirkbeginn |
|---|---|---|---|
| Erweitertes standardisiertes Reporting | Berichte sind heute nicht überall gleich tief und gleich zugeordnet. Künftig melden Netzbetreiber Kosten- und Prozessinformationen nach gemeinsamen Vorgaben. Das macht Ausreißer sichtbar, reduziert Rückfragen und schafft die Basis für Verbesserungen. | ca. 0,10 | 2027 / 28 |
| Gezieltes Benchmarking zwischen Netzbetreibern, mit stufenweisem Roll-out | Bestwerte bleiben heute oft Einzelfälle. Künftig werden vergleichbare Netzbetreiber und Prozesse schrittweise gegenübergestellt. So können gute Abläufe auf ähnliche Aufgaben übertragen werden; auffällige Kosten müssen besser begründet werden. | ca. 0,20 | 2028 / 29 |
| Verpflichtendes, detailliertes Transparenzsystem | Heute hängt Transparenz oft von Einzelabfragen ab. Künftig werden Vergleiche regelmäßig, detailliert und verbindlich. Dadurch werden Verbesserungen über mehrere Jahre sichtbar und steuerbar. | ca. 0,25 | 2029 / 30 |
| Einheitliche Kostenbasis (erweiterter Kostenkatalog CAPEX/OPEX entlang von Hauptprozessen) | Abgrenzungen zwischen Kostenarten und Hauptprozessen unterscheiden sich heute. Künftig gilt eine gemeinsame Kostenlogik entlang der Prozesskette. Dadurch beruhen Vergleiche auf gleichen Definitionen; Interpretations- und Abstimmungsaufwand sinken. | ca. 0,15 | 2027 / 28 |
| Verpflichtende Standards bez. Qualitätssicherung und Kostenrechnung | Datenqualität muss heute oft nachträglich plausibilisiert werden. Künftig sichern gemeinsame Prüfregeln und Kostenrechnungen die Belastbarkeit. Das reduziert Korrekturschleifen, stärkt Verlässlichkeit und verhindert schlechte Entscheidungen durch schwache Daten. | ca. 0,15 | 2027 / 28 |
| Einführung eines Transparenz-Dashboards, das Netzbetreiber-Kennzahlen zeigt | Kennzahlen sind heute schwer zugänglich. Künftig bündelt ein Dashboard zentrale Netzbetreiber-Kennzahlen. Entwicklungen werden früher sichtbar, Prioritäten klarer und Transparenz bleibt dauerhaft wirksam. | ca. 0,10 | 2028 / 29 |
| Summe Transparenz & Standardisierung | Überlappungsbereinigte Schätzung; die Einzelbeiträge werden nicht mechanisch addiert, sondern auf die Gesamtwirkung kalibriert. | ca. 0,95 | bis 2040 |
Zeitleiste bis 2040
2. Netzkosten durch Digitalisierung dämpfen
Die Stromnetze müssen künftig nicht nur ausgebaut, sondern auch intelligenter betrieben werden. Digitale Lösungen können helfen, bestehende Netzkapazitäten besser zu nutzen, Engpässe im Stromnetz früher zu erkennen und teure Ausbauschritte gezielter zu planen oder teilweise zu vermeiden.
Dazu zählen insbesondere:
- Koordinierte Digitalisierung mit klaren Mindeststandards
- Regulatorische Gleichstellung digitaler und flexibler Lösungen
- Stärkere Nutzung von bestehenden Smart Meter-Daten
- Verbindliche Standards für Cybersecurity, Interoperabilität
- Priorisierte Programme zur Behebung von Netzengpässen
Kostendämpfung bis 2040
Kostendämpfung entsteht nicht, weil weniger Netz gebraucht wird. Sie entsteht, weil vorhandene Infrastruktur besser genutzt wird, digitale Lösungen fair mit Ausbau verglichen werden und teure Engpassinvestitionen gezielter vorbereitet werden.
Welche Maßnahmen wirken konkret?
Die nachfolgenden Werte sind indikative Beiträge zur digitalen Kostendämpfung bis 2040. Sie beschreiben einen gedämpften Kostenpfad durch bessere Netzsicht, gemeinsame Standards, Automatisierung und gezieltere Investitionsentscheidungen. Schon ab 2027 / 28 entstehen erste Effekte: gemeinsame Standards, erste Smart Meter-Anwendungen, bessere Anschlussprüfungen und digitale Engpassprogramme. Die große Wirkung entsteht dann, wenn diese Lösungen breit ausgerollt werden.
| Maßnahme | Wie dämpft sie Kosten und was verbessert sich künftig? | Beitrag bis 2040 (Mrd. EUR) | Wirkbeginn |
|---|---|---|---|
| Verbindliche Standards für Sicherheit und Interoperabilität | Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards senken Nachbesserungen, Anbieterabhängigkeit, Projektverzögerungen und Folgekosten durch Sicherheitsprobleme. Schnittstellen bleiben austauschbar und zukunftsfähig. | ca. 0,20 | ab 2027 |
| Koordinierte Digitalisierung mit klaren Mindeststandards | Gemeinsame Datenformate, Referenzarchitekturen und Rollen / Rechte verhindern Insel-IT. Einmal entwickelte Lösungen werden wiederverwendbar; Anschlussprüfung, Prognosen, Wartung und Netzsichtbarkeit lassen sich schneller skalieren. | ca. 0,55 | 2027 / 28 |
| Stärkere Nutzung von Smart Meter-Daten | Datenschutzkonform genutzte, zeitnähere Messdaten verbessern Last- und Einspeiseprognosen, Anschlussprüfungen und Engpassfrüherkennung. Das reduziert Planungsunsicherheit und vermeidet unnötige Sicherheitsreserven. | ca. 0,35 | 2027 / 28 |
| Priorisierte Engpass-Programme | Digitale Mittel werden zuerst dort eingesetzt, wo Engpässe besonders teuer sind. Dort entstehen frühe Lerneffekte, bessere Auslastung und gezieltere Entscheidungen über Ausbau oder digitale Alternativen. | ca. 0,35 | ab 2028 |
| Regulatorische Gleichstellung digitaler und flexibler Lösungen | Digitale Steuerung, Software, Datenqualität und Flexibilität können gegen klassischen Ausbau auf gleicher wirtschaftlicher Basis antreten. Dadurch setzt sich eher die günstigere Gesamtlösung durch. | ca. 0,45 | 2028 / 29 |
| Summe Digitalisierung | Überlappungsbereinigte gerundete Gesamtschätzung bis 2040. Die Einzelwerte zeigen die grobe Beitragslogik und sind auf die Gesamtwirkung abgestimmt. | ca. 1,90 | bis 2040 |
Zeitleiste bis 2040
3. Netzkosten dämpfen durch bessere Planung
Der Ausbau von erneuerbarer Erzeugung, Netzen, Speichern und Verbrauch muss stärker zusammengedacht werden. Dafür braucht es verbindlichere Planungsprozesse, bessere Datengrundlagen und ein Monitoring, das sichtbar macht, ob gesetzte Maßnahmen tatsächlich wirken.
Dazu zählen insbesondere:
- Genehmigungspflicht für Verteilernetzpläne
- Zentrale Daten- und Transparenzplattform
- Rechtliche Nachschärfung der integrierten Netzplanung
- Gesamtösterreichische Kapazitäts-Transparenz-Plattform
- Wirkungsmonitoring durch die E-Control
- Präzisierung der „Use-it-or-lose-it-Regelung“ beim Netzanschluss
Kostendämpfung bis 2040
Kostendämpfung entsteht, weil Planung verbindlicher wird und besser zeigt, wo im Netz tatsächlich Kapazität vorhanden ist und wo ein Ausbau erforderlich wird.
Welche Maßnahmen wirken konkret?
Die nachfolgenden Werte sind indikative Beiträge zur planerischen Kostendämpfung bis 2040. Sie beschreiben einen gedämpften Kostenpfad durch verbindlichere Planungsentscheidungen, bessere räumliche Kapazitätssicht und weniger blockierte Anschlusskapazität.
| Maßnahme | Wie dämpft sie Kosten und was verbessert sich künftig? | Beitrag bis 2040 (Mrd. EUR) | Wirkbeginn |
|---|---|---|---|
| Wirkung regelmäßig prüfen (Wirkungsmonitoring) | Plan-Ist-Abweichungen, Engpässe und Wirkungen von Maßnahmen werden regelmäßig beobachtet. Bei Abweichungen wird früher nachgeschärft, bevor Verzögerungen oder Notmaßnahmen hohe Folgekosten auslösen. | ca. 0,05 | ab 2027 |
| Integrierte Netzplanung klar definieren | Netzebenen, Lasten, Erzeugung, Speicher, Digitalisierung und flexible Alternativen werden in einem gemeinsamen Bewertungsrahmen betrachtet. Das stärkt günstigere Gesamtlösungen statt isolierter Einzelprojekte. | ca. 0,10 | ab 2027 |
| Räumliche Entwicklung durch E-Control beobachten | Die räumliche Entwicklung von Erzeugung und Last wird regelmäßig beobachtet. Dadurch werden Hotspots, Wartelisten und Kapazitätsblockaden schneller sichtbar und können in Planung und Anschlussprozessen berücksichtigt werden. | ca. 0,10 | ab 2027 |
| Gemeinsame Planungsdatenplattform | Planungs-, Kapazitäts-, Engpass- und Fortschrittsdaten werden auf einer gemeinsamen Grundlage zusammengeführt. Das reduziert Mehrfachabfragen, manuelle Abstimmung und Nacharbeit und verbessert die Treffsicherheit von Ausbauentscheidungen. | ca. 0,10 | 2027 / 28 |
| Österreichweite Kapazitätskarte | Freie, reservierte und gebuchte Kapazitäten werden räumlich besser sichtbar. Projekte können eher dorthin gelenkt werden, wo das Netz sie kostengünstiger aufnehmen kann; ungeeignete Standorte werden früher erkannt. | ca. 0,30 | 2027 / 28 |
| Reservierte Kapazität nur bei Projektfortschritt (Präzisierung der Use-It-or-lose-it Regelung) | Reservierte Anschlusskapazität bleibt nicht unbegrenzt blockiert. Wer keinen belastbaren Projektfortschritt nachweist, gibt Kapazität frei. Reife Projekte können nachrücken und Wartelisten werden aussagekräftiger. | ca. 0,20 | 2027/28 |
| Verteilernetzpläne verbindlich prüfen | Verteilernetzpläne werden anhand einheitlicher Kriterien geprüft. Dadurch sinkt das Risiko von Fehldimensionierungen, doppelten Projekten und verfrühten Vorhaltekapazitäten; Alternativen werden vor Investitionsauslösung sichtbarer. | ca. 0,40 | ab 2028 |
| Summe Planung | Überlappungsbereinigte Schätzung; Einzelbeiträge sind auf die Gesamtwirkung des Planungspakets kalibriert. | ca. 1,25 | bis 2040 |
Zeitleiste bis 2040
Foto: BKA
4. Netzkosten dämpfen durch freiwillige Konsolidierung
Österreich verfügt über eine historisch gewachsene und kleinteilige Netzstruktur. Freiwillige Zusammenschlüsse von Netzbetreibern können helfen, Synergien zu heben, Prozesse zu vereinheitlichen und Kosten langfristig zu dämpfen. Ziel ist keine verpflichtende Zentralisierung, sondern die Unterstützung sinnvoller freiwilliger Konsolidierungen.
Dazu zählen insbesondere:
- Abbau rechtlicher und regulatorischer Hürden für freiwillige Zusammenschlüsse
- Ex-ante Klarheit über die Anerkennung von Integrationskosten
- Anerkennung von Kosten nur bei nachweisbarer langfristiger Effizienz
- Keine Belastung der Endkundinnen und Endkunden durch reine Kaufpreisaufschläge
5. Moderne Energiegesetzgebung und klare Zuständigkeiten
Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen braucht die Energiewende moderne Entscheidungsstrukturen. Das Energierecht ist historisch gewachsen und umfasst derzeit mehrere Kompetenztatbestände. Dadurch können Abstimmungsaufwand und Verzögerungen entstehen, da jedes Gesetz eine Kompetenzdeckungsklausel bzw. einer Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt.
Ziel ist daher eine zeitgemäße Kompetenzbereinigung im Energiebereich. Klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sollen dazu beitragen, notwendige Reformen schneller, einheitlicher und wirksamer umzusetzen.
Dazu zählen insbesondere:
- Einführung des Begriffs „Energiewirtschaft“ in Art. 10 Abs. 1 Z 10 B-VG
- Klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
- Aufhebung von Kompetenzdeckungsklauseln bisheriger Zweidrittelmaterien im Energiebereich
- Schnellere Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben