Hand einer Pflegekraft, die die Hände einer älteren Person hält

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Gesundheit

Gemeinsam für eine moderne und starke Gesundheitsversorgung

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Bund, Länder und Sozialversicherung schaffen die Grundlage für ein zukunftsfittes Gesundheitssystem

Österreich verfügt über ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem, das allen Menschen unabhängig von Wohnort und Einkommen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung bietet. Gleichzeitig steht das Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen: Die Bevölkerung wird älter, medizinische und technologische Entwicklungen schreiten rasch voran und der Bedarf an qualifiziertem Personal steigt. Angespannte budgetäre Rahmenbedingungen machen zudem einen effizienteren Einsatz der vorhandenen Ressourcen notwendig.

Mit der Reformpartnerschaft Gesundheit haben Bund, Länder und Sozialversicherung daher einen gemeinsamen Prozess gestartet, um die Gesundheitsversorgung langfristig abzusichern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, das solidarische öffentliche Gesundheitssystem zu stärken und sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten in ganz Österreich auch künftig die bestmögliche Versorgung erhalten.

Im Mittelpunkt der Reform stehen die Menschen und ihre Gesundheit. Die Gesundheitsversorgung soll einfacher, übersichtlicher und besser vernetzt werden. Klare Patientenwege, moderne digitale Angebote und eine stärkere Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure sollen dazu beitragen, Wartezeiten zu verkürzen, unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden und die Versorgung noch stärker am Bedarf der Bevölkerung auszurichten.

Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt

Zentrales Ziel der Reform ist eine Gesundheitsversorgung, die sich konsequent am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Die Menschen sollen rasch, wohnortnah und rund um die Uhr Zugang zu den richtigen Gesundheitsleistungen erhalten.

Dafür werden die Versorgungsstrukturen nach dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ weiterentwickelt. Digitale Angebote, die Primärversorgung und die fachärztliche beziehungsweise stationäre Versorgung greifen künftig noch stärker ineinander und sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten zielgerichtet durch das System begleitet werden.

Voraussetzung dafür sind leistungsfähige und niederschwellige Angebote, die rund um die Uhr erreichbar sind, kurze Wartezeiten ermöglichen und sich an den Lebensrealitäten der Menschen orientieren. Die Reform schafft damit die Grundlage für eine Gesundheitsversorgung, die einfach zugänglich, effizient organisiert und österreichweit vergleichbar ist.

Starke Primärversorgung und moderne Patientenwege

Die Primärversorgung wird als zentrale erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem weiter gestärkt. Hausärztinnen und Hausärzte, Primärversorgungseinheiten, Gruppenpraxen und weitere Versorgungsangebote sollen die Menschen umfassend und wohnortnah betreuen.

Multiprofessionelle Teams aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Therapeutinnen und Therapeuten sowie anderen Gesundheits- und Sozialberufen arbeiten dabei noch enger zusammen. Durch längere Öffnungszeiten und eine bessere Abstimmung zwischen den einzelnen Berufsgruppen sollen Patientinnen und Patienten schneller die passende Behandlung erhalten.

Klare Zuständigkeiten, einheitliche Anlaufstellen und definierte Versorgungspfade sollen unnötige Arztkontakte und Mehrfachkonsultationen reduzieren. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Behandlungen bereits auf der jeweils geeigneten Versorgungsebene abgeschlossen werden können.

Die Primärversorgung umfasst neben der Allgemeinmedizin insbesondere auch Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin, der Gynäkologie und Geburtshilfe, der Zahnmedizin sowie Angebote der Prävention und Vorsorge. Sie soll künftig verstärkt in gemeinschaftlichen Organisationsformen erbracht werden und auf einheitlichen Leistungskatalogen und klar definierten Versorgungsaufträgen beruhen. Dadurch werden Doppeluntersuchungen reduziert, die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen verbessert und Ambulanzen sowie Krankenhäuser entlastet.

Digitalisierung verbessert Orientierung und Versorgung

Die Digitalisierung ist ein zentraler Baustein der Reform und soll Patientinnen und Patienten künftig noch besser durch das Gesundheitssystem begleiten. Ziel ist eine österreichweit einheitliche und moderne digitale Gesundheitsinfrastruktur, die Orientierung schafft, Gesundheitsberufe entlastet und die Versorgung effizienter organisiert.

Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die Gesundheitsberatung 1450. Sie soll rund um die Uhr als erste Anlaufstelle dienen, eine rasche Orientierung ermöglichen und Menschen gezielt an die richtige Versorgungseinrichtung weiterleiten. Gemeinsam mit klar definierten Versorgungspfaden folgt die Gesundheitsversorgung künftig dem Grundsatz „digital vor primär vor sekundär“.

Telemedizinische Angebote werden ausgebaut und stärker in die Regelversorgung integriert. Einheitliche Standards sowie standardisierte und digital unterstützte Behandlungspfade sollen dazu beitragen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, unnötige Arztkontakte zu reduzieren und die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.

Die bestehende ELGA GmbH wird zu einer österreichischen eHealth-Agentur weiterentwickelt. Diese soll die elektronische Gesundheitsakte, die öffentliche Gesundheitstelematikinfrastruktur und neue digitale Anwendungen bündeln und koordinieren. Zu den Aufgaben gehört auch die Vereinheitlichung der IT Architektur und die Verbindung zwischen den Systemen, damit Patientendaten überall dort verfügbar sind, wo sie gebraucht werden.

Die Digitalisierung soll damit bundesweit harmonisiert vorangetrieben werden. Neben der e-card wird künftig auch die ID Austria eine stärkere Rolle im Gesundheitswesen übernehmen. Zukünftig sollen automatisch alle Befunde über die e-card gesammelt zugänglich sein. Das bedeutet, dass man bei einer gesundheitlichen Problematik etwa nicht bei jedem Arztbesuch einen neuen Blutbefund, ein neues Röntgen- oder CT-Bild braucht. Ein besserer Zugang zu Gesundheitsdaten und die stärkere Vernetzung aller Versorgungsbereiche sollen Wartezeiten verkürzen, Mehrfachuntersuchungen reduzieren und bürokratische Hürden abbauen.

Gesundheitsberufe stärken und Fachkräfte sichern

Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht ausreichend qualifizierte Fachkräfte. Deshalb werden bestehende Berufsbilder gezielt weiterentwickelt.

Rahmenbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen werden verbessert: Pflegekräfte und andere nichtärztliche Gesundheitsberufe sollen künftig noch stärker entsprechend ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Dazu werden Aufgabenprofile erarbeitet und die Anrechnung von Qualifikationen erleichtert.

Auch die Digitalisierung soll dazu beitragen, Beschäftigte zu entlasten und bürokratische Hürden abzubauen. Neue Möglichkeiten wie Telepflege und eine stärkere Einbindung der Ordinationsassistenz schaffen zusätzliche Unterstützung im Versorgungsalltag.

Gleichzeitig werden die Lehrpraxen weiterentwickelt und Maßnahmen gesetzt, um Ärztinnen und Ärzte verstärkt für das öffentliche Gesundheitssystem zu gewinnen. Teilkassenverträge und transparente Regelungen im Wahlarztbereich sollen zusätzliche Kapazitäten schaffen und den Zugang zur öffentlichen Versorgung erleichtern.

Ziel ist es, die vorhandenen Personalressourcen bestmöglich einzusetzen, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheitsversorgung langfristig abzusichern.

Moderne fachärztliche Versorgung und leistungsfähige Krankenhäuser

Auch die fachärztliche Versorgung wird grundlegend weiterentwickelt. Ziel ist es, bestehende Doppelgleisigkeiten abzubauen und die vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Künftig sollen Facharztpraxen, Ambulatorien, Spitalsambulanzen und neue integrierte Versorgungsformen noch enger zusammenarbeiten.

Geplant sind verbindliche regionale Versorgungsaufträge mit klaren fachlichen und geografischen Zuständigkeiten. Facharztzentren und multidisziplinäre Gesundheitszentren als neue integrierte Versorgungsform sollen Leistungen bündeln und die Versorgung besser koordinieren.

Durch Kooperationsmodelle zwischen Krankenhäusern und niedergelassenem Bereich sowie durch Assoziierungsverträge zwischen intramuralen und extramuralen Anbietern sollen die bisher bestehenden Parallelstrukturen schrittweise überwunden werden. Ziel ist eine abgestimmte fachärztliche Versorgung aus einer Hand.

Krankenhäuser bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Gesundheitssystems. Gleichzeitig sollen sie ihren Fokus künftig noch stärker auf komplexe und hochspezialisierte Versorgungsleistungen richten. Ambulante und tagesklinische Angebote werden weiter ausgebaut und stärker außerhalb des stationären Bereichs erbracht. Entscheidend ist dabei, dass jede Patientin und jeder Patient die bestmögliche Behandlung erhält.

Gemeinsame Planung für die nächsten 15 Jahre

Mit der Reformpartnerschaft Gesundheit wird die Planung der Gesundheitsversorgung erstmals auf eine langfristige und österreichweit abgestimmte Grundlage gestellt. Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf eine gemeinsame Grundsatzplanung mit einem Planungshorizont von 15 Jahren, die regelmäßig evaluiert und alle fünf Jahre aktualisiert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesundheitsversorgung auch künftig dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung entspricht und flexibel auf neue Entwicklungen reagieren kann.

Ziel der gemeinsamen Planung ist, dass Patientinnen und Patienten am jeweils besten geeigneten Ort versorgt werden. Dafür werden klare Zuständigkeiten und verbindliche Versorgungsaufträge definiert. Künftig soll verbindlicher und österreichweit festgelegt werden, welche Leistungen wohnortnah in der Primärversorgung, welche regional in der fachärztlichen Versorgung und welche hochspezialisiert in Krankenhäusern erbracht werden.

Grundlage dieser Planung sind wissenschaftliche Erkenntnisse und der tatsächliche Versorgungsbedarf. Berücksichtigt werden insbesondere die demografische Entwicklung, der medizinische Fortschritt, regionale Gegebenheiten, Gastpatientinnen- und Gastpatientenströme sowie der zukünftige Personalbedarf.

Dabei werden bundesweit einheitliche Planungsgrößen wie Arztstellen, Bettenkapazitäten, Leistungszahlen, Mindestfallzahlen sowie Ausbildungs- und Studienplätze herangezogen. Auf Basis der Regionalen Strukturpläne Gesundheit werden Bund, Länder und Sozialversicherung gemeinsam festlegen, wie sich die Versorgungsstrukturen in den einzelnen Bundesländern in den kommenden Jahren entwickeln sollen.

Verbindliche regionale Umsetzungspläne sorgen dafür, dass die vereinbarten Versorgungsaufträge tatsächlich umgesetzt werden. Werden diese nicht umgesetzt, sind Konsequenzen vorgesehen. Gleichzeitig gewährleisten regelmäßige Monitoringberichte und Evaluierungen, dass Entwicklungen frühzeitig erkannt und notwendige Anpassungen vorgenommen werden können. Dort, wo regionale Unterschiede entstehen, übernimmt der Bund eine ausgleichende und koordinierende Funktion.

Bundeskanzler Christian Stocker mit Landeshauptleuten bei der Pressekonferenz zur Reformpartnerschaft Foto: BKA/Florian Schrötter
Pressekonferenz zur Reformpartnerschaft, 1. Juli 2026

Neue Steuerung und nachhaltige Finanzierung

Die Reform stärkt die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Sozialversicherung und schafft eine neue Grundlage für die Steuerung des Gesundheitssystems. Im Mittelpunkt steht eine moderne Governance-Struktur, die bundesweit verbindliche Entscheidungen über Planung, Finanzierung und Versorgung ermöglicht.

Die bestehende Zielsteuerung wird weiterentwickelt. Künftig sollen Entscheidungen schneller, transparenter und effizienter getroffen werden. Dafür werden klare Zuständigkeiten geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung vertieft. In Zukunft sollen verpflichtende Schiedsverfahren zu rascheren Entscheidungen führen und Blockaden verhindern. Ergänzend dazu wird ein ständiger Gesundheitsbeirat eingerichtet, der die Transparenz erhöht und die verschiedenen Perspektiven im Gesundheitswesen einbindet.

Auch auf regionaler Ebene wird die Zusammenarbeit neu organisiert. Landeszielsteuerungskommissionen sollen die vereinbarten Versorgungsaufträge umsetzen und sicherstellen, dass die Planung dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung entspricht. Transparente Entscheidungsprozesse und verbindliche Zuständigkeiten bilden dabei die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung.

Parallel dazu wird die Finanzierungsarchitektur des Gesundheitssystems grundlegend weiterentwickelt. Künftig soll die Finanzierung stärker mit der jeweiligen Steuerungs- und Versorgungsverantwortung verknüpft werden. Das Prinzip „Geld folgt Leistung“ wird dabei zu einem zentralen Grundsatz der Reform: Finanzielle Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo Leistungen tatsächlich erbracht werden und wo sie den größten Nutzen für die Patientinnen und Patienten bringen.

Um die Finanzierung langfristig abzusichern, wird ein gemeinsamer Kostenpfad für das gesamte Gesundheitssystem erstellt. Dieser berücksichtigt sowohl die demografische Entwicklung als auch den medizinischen Fortschritt und bildet die Grundlage für eine nachhaltige Finanzierungsplanung.

Im Sinne der Finanzierung aus einer Hand wird zur transparenten und gebündelten Darstellung ein österreichisches Finanzierungs-Dashboard entwickelt, um die eingesetzten Mittel in der Gesundheitsversorgung transparent zu machen. Dadurch werden Finanzierung, Steuerung und Controlling besser aufeinander abgestimmt und Entwicklungen rascher sichtbar.

Ein zentrales Instrument der Reform ist außerdem die neue Österreichische Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft (ÖGFG). Sie wird unter der Steuerungsverantwortung des Bundes eingerichtet und übernimmt gemeinsam mit Ländern und Sozialversicherung gesamtstaatliche Aufgaben. Dazu zählen insbesondere der Ausbau neuer integrierter Versorgungsformen und Facharztzentren, die Finanzierung der eHealth-Agentur, die Mitfinanzierung der postpromotionellen Ausbildung einschließlich der Lehrpraxen sowie die Unterstützung hochspezialisierter und überregionaler Versorgungsangebote.

Darüber hinaus wird die ÖGFG Investitionen koordinieren, den bundesweiten Einkauf ausgewählter Arzneimittel und Medizinprodukte organisieren sowie die Finanzierung überregionaler Leistungen und die Abwicklung der Abrechnung von Gastpatientinnen und Gastpatienten übernehmen.

Für die Umsetzung der Reform stellt der Bund eine befristete Anschubfinanzierung bereit. Langfristig sollen neue Versorgungsformen durch ein Mittelpooling schrittweise in eine gemeinsame Dauerfinanzierung von Bund, Ländern und Sozialversicherung aus einer gemeinsamen Hand überführt werden. Ziel ist eine nachhaltige, transparente und leistungsorientierte Finanzierung, die das öffentliche Gesundheitssystem langfristig absichert und eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen Regionen Österreichs gewährleistet.